Reisebüro als Reisevermittler
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- © Rainer Sturm / PIXELIO
Ein Reisebüro, in dem man die Reise ganz nach seinen Wünschen oder auch aus Katalogen heraus bucht, ist eigentlich nur der Reisevermittler. Mit dem Reisebüro wird für die Reisen ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.
Ein Reisebüro steht in der Pflicht, eine Reise ordnungsgemäß an den Buchenden zu vermitteln, haftet aber selbst nicht dafür, dass Reisen erfolgreich durchgeführt werden.
Man kann daher auch Ansprüche nur dann gegen ein Reisebüro geltend machen, wenn dieses bei der Vermittlungsarbeit Fehler gemacht hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn für den Urlaub eine falsche Zeit des Fluges übermittelt worden ist oder auch die Reisebuchung nicht richtig an den Anbieter übermittelt wurde.
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